Art. 43 AVIG

Anrechenbarer Arbeitsausfall

1 Der Arbeitsausfall ist anrechenbar, wenn:
  1. a. er ausschliesslich durch das Wetter verursacht wird;
  2. b. die Fortführung der Arbeiten trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist oder den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden kann; und c. er vom Arbeitgeber ordnungsgemäss gemeldet wird.
2 Es werden nur ganze oder halbe Tage angerechnet.
3 Vom anrechenbaren Arbeitsausfall wird für jede Abrechnungsperiode eine vom Bundesrat festgelegte Karenzzeit von höchstens drei Tagen abgezogen.
4 Als Abrechnungsperiode gilt ein Zeitraum von einem Monat oder von vier zusammenhängenden Wochen.
5 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 43a lit. a AVIG: Nicht anrechenbarer Arbeitsausfall im Bereich der Schlechtwetterentschädigung
    · 16.03.1998 · 14 Zitierungen
  2. 2
    Art. 42 Abs. 2 AVIG, Art. 65 Abs. 1 AVIV: Schlechtwetterentschädigung. - Ein auf die Fabrikation und die Montage von Metall- und Holzzäunen spezialisierter Betrieb kann unter keinen der in Art. 65 Abs. 1 AVIV aufgezählt…
    · 20.11.1985 · 6 Zitierungen
  3. 3
    Art. 43 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 65 Abs. 2 AVIV. - Das Erfordernis, wonach der Arbeitsausfall im Hinblick auf seine Anrechenbarkeit "zwingend" durch das Wetter verursacht sein muss, beinhaltet grundsätzlich nicht, dass…
    · 18.12.1984 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 45 Abs. 1 AVIG, Art. 69 Abs. 1 und 2 AVIV: Schlechtwetterentschädigung. - Die Fristen zur erstmaligen Meldung des Arbeitsausfalls infolge Schlechtwetters und zu deren wöchentlicher Erneuerung (Art. 45 Abs. 1 AVIG)…
    · 18.12.1984 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 42 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 AVIG: Schlechtwetterentschädigung. - Unter "Arbeitnehmer" sind nicht nur die durch einen Arbeitsvertrag an einen Arbeitgeber gebundenen Personen im Sinne des Art. 319 ff
    · 03.09.1985 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 42 Abs. 1 und 43 Abs. 1 lit. b AVIG, Art. 67 und 46 Abs. 1 AVIV: Schlechtwetterentschädigung: anrechenbarer Arbeitsausfall. - Der Umfang des anrechenbaren Arbeitsausfalls im Bereiche der Schlechtwetterentschädigung…
    · 28.08.1987 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 30.07.2009 · 6 Zitierungen
  • Arbeitslosenversicherung (Schlechtwetterentschädigung)
    · 20.03.2018 · 3 Zitierungen
  • 29.12.2011 · 2 Zitierungen

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