Art. 44 AVIG
Bemessung der Schlechtwetterentschädigung
Die Bemessung der Entschädigung richtet sich nach Artikel 34.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Erw. 2d).0 Zitierungen
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2Art. 51 ff0 Zitierungen
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3Art. 45 Abs. 1 AVIG, Art. 69 Abs. 1 und 2 AVIV: Schlechtwetterentschädigung. - Die Fristen zur erstmaligen Meldung des Arbeitsausfalls infolge Schlechtwetters und zu deren wöchentlicher Erneuerung (Art. 45 Abs. 1 AVIG)…0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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