Art. 44 AVIG

Bemessung der Schlechtwetterentschädigung

Die Bemessung der Entschädigung richtet sich nach Artikel 34.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erw. 2d).
    · 20.06.1986 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 51 ff
    · 15.01.1986 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 45 Abs. 1 AVIG, Art. 69 Abs. 1 und 2 AVIV: Schlechtwetterentschädigung. - Die Fristen zur erstmaligen Meldung des Arbeitsausfalls infolge Schlechtwetters und zu deren wöchentlicher Erneuerung (Art. 45 Abs. 1 AVIG)…
    · 18.12.1984 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

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