Art. 29 AVIV
Geltendmachung des Anspruchs
1 Für die erste Kontrollperiode während der Rahmenfrist sowie bei jeder erneuten Arbeitslosigkeit, die nach einem Unterbruch von wenigstens sechs Monaten eintritt, macht die versicherte Person ihren Anspruch geltend, indem sie der Arbeitslosenkasse einreicht:
- a. den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung;
- b. die Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre;
- c. das Formular «Angaben der versicherten Person»;
- d. die weiteren Informationen, welche die Arbeitslosenkasse zur Beurteilung des Anspruchs verlangt.
2 Zur Geltendmachung ihres Anspruchs für die weiteren Kontrollperioden legt die versicherte Person der Arbeitslosenkasse vor:
- a. das Formular «Angaben der versicherten Person»;
- b. die Arbeitgeberbescheinigungen über Zwischenverdienste;
- c. die weiteren Informationen, welche die Arbeitslosenkasse zur Beurteilung des Anspruchs verlangt.
3 Nötigenfalls setzt die Arbeitslosenkasse der versicherten Person eine angemessene Frist für die Vervollständigung des Dossiers und macht sie auf die Folgen der Unterlassung aufmerksam.
4 Kann die versicherte Person Tatsachen, die für die Beurteilung ihres Anspruchs erheblich sind, nicht durch Bescheinigungen nachweisen, so kann die Arbeitslosenkasse ausnahmsweise eine von der versicherten Person unterschriebene Erklärung berücksichtigen, wenn diese glaubhaft erscheint.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 28 Abs. 1 und 3 AVIG, Art. 42 Abs. 1 und 2 AVIV60 Zitierungen
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2Art. 20 Abs. 3 AVIG und Art. 29 AVIV: Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung. - Die 3-Monats-Frist in Art. 20 Abs. 3 AVIG hat Verwirkungscharakter36 Zitierungen
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313 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Arbeitslosenversicherung48 Zitierungen
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25 Zitierungen10.05.2011 · 25 Zitierungen
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15 Zitierungen29.10.2014 · 15 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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