Art. 74 AVIV

Glaubhaftmachung der Forderung

Die Arbeitslosenkasse darf eine Insolvenzentschädigung nur ausrichten, wenn der Arbeitnehmer seine Lohnforderung glaubhaft macht.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Insolvenzentschädigung; Glaubhaftmachen der Lohnforderung
    · 20.09.2018 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 51 ff
    · 15.01.1986 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 51 Abs. 1, Art. 52 Abs. 1, Art. 53 AVIG: Insolvenzentschädigung nach Stellung des Pfändungsbegehrens. - Gegenstand des durch die Stellung des Pfändungsbegehrens ausgelösten Entschädigungsanspruchs bilden nicht nur…
    · 03.04.2000 · 4 Zitierungen
  4. 4
    Art. 333 OR: Insolvenzentschädigung
    · 20.04.2001 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitslosenversicherung (Insolvenzentschädigung)
    · 29.04.2020 · 7 Zitierungen
  • 09.08.2019 · 3 Zitierungen
  • AVIG
    AL.2019.3
    · 08.01.2019 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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