Art. 74 AVIV
Glaubhaftmachung der Forderung
Die Arbeitslosenkasse darf eine Insolvenzentschädigung nur ausrichten, wenn der Arbeitnehmer seine Lohnforderung glaubhaft macht.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Insolvenzentschädigung; Glaubhaftmachen der Lohnforderung10 Zitierungen
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2Art. 51 ff10 Zitierungen
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3Art. 51 Abs. 1, Art. 52 Abs. 1, Art. 53 AVIG: Insolvenzentschädigung nach Stellung des Pfändungsbegehrens. - Gegenstand des durch die Stellung des Pfändungsbegehrens ausgelösten Entschädigungsanspruchs bilden nicht nur…4 Zitierungen
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4Art. 333 OR: Insolvenzentschädigung2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Arbeitslosenversicherung (Insolvenzentschädigung)7 Zitierungen
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3 Zitierungen09.08.2019 · 3 Zitierungen
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AVIG3 ZitierungenAL.2019.3· 08.01.2019 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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