Art. 29 BankG

Sanierung der Bank

Bei einer Sanierung der Bank muss der Sanierungsplan sicherstellen, dass die Bank nach Durchführung der Sanierung die Bewilligungsvoraussetzungen und die übrigen gesetzlichen Vorschriften einhält.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bankenstundung (Art. 29ff
    · 14.12.1974 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Eröffnung des Konkurses über eine Bank (Art. 36 BankG, 55 Abs. 2 VV). 1. Die Frist zur Weiterziehung des kantonalen Konkurserkenntnisses läuft von der Zustellung des mit Begründung versehenen Entscheides an (Art. 19 Sch…
    · 02.10.1959 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Bankenstundung im Sinne von Art. 29 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen. 1. Zuständigkeit der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts zur Beurteilung des Entscheides des Stundungsgerichts;…
    · 18.12.1991 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    1. Stundungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren der Banken
    · 29.06.1978 · 1 Zitierungen
  5. 5
    Stundung der Banken und Sparkassen
    · 21.12.1965 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Nachlassstundung einer Bank: Kommissär/Sachwalter; Liquidation der Bank (Art. 30 und Art. 37 BankG; Art. 2 Verordnung betreffend das Nachlassverfahren von Banken und Sparkassen). 1. Den Vorschriften, welche das Nachlass…
    · 20.01.1993 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Entgegennahme von Publikumseinlagen, Liquidation, Konkurs, Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten, Unterlassungsanweisung und Publikation
    · 09.12.2016 · 2 Zitierungen
  • · 17.12.2018 · 0 Zitierungen
  • · 10.11.2017 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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