Art. 29 BetmG

1 Der Bund übt die Oberaufsicht über den Vollzug des Gesetzes aus.
2 Er übt die Kontrolle an der Grenze (Ein-, Durch- und Ausfuhr) sowie in den Zolllagern und Zollfreilagern aus.
3 Bund und Kantone arbeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz zusammen und stimmen ihre Massnahmen aufeinander ab. Sie können weitere betroffene Organisationen einbeziehen.
4 …

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Die Bundesgerichtsbarkeit bildet die Ausnahme (E. 5)
    · 02.07.1999 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Bundesgerichtsbarkeit für Verbrechen, die von einer kriminellen Organisation ausgehen
    · 11.06.2007 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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