Art. 14 BGFA

Kantonale Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte

Jeder Kanton bezeichnet eine Behörde, welche die Anwältinnen und Anwälte beaufsichtigt, die auf seinem Gebiet Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bundesgesetz vom 23
    · 02.04.2003 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Begriff der berufsmässigen Vertretung
    · 21.10.2014 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte; keine Legitimation des Anzeigers zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde
    · 06.03.2006 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2017.00279
    27.01.2010 · 10 Zitierungen
  • VB.2020.00244
    13.01.2021 · 6 Zitierungen
  • Verletzung von Berufsregeln
    VB.2009.00148
    · 20.05.2009 · 5 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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