Art. 14 BGFA
Kantonale Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte
Jeder Kanton bezeichnet eine Behörde, welche die Anwältinnen und Anwälte beaufsichtigt, die auf seinem Gebiet Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Bundesgesetz vom 235 Zitierungen
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2Begriff der berufsmässigen Vertretung4 Zitierungen
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3Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte; keine Legitimation des Anzeigers zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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VB.2017.0027910 Zitierungen27.01.2010 · 10 Zitierungen
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VB.2020.002446 Zitierungen13.01.2021 · 6 Zitierungen
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Verletzung von Berufsregeln5 ZitierungenVB.2009.00148· 20.05.2009 · 5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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