Art. 109 FSCA

Dreierbesetzung

1 Die Abteilungen entscheiden in Dreierbesetzung über Nichteintreten auf Beschwerden, bei denen sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder kein besonders bedeutender Fall vorliegt, wenn die Beschwerde nur unter einer dieser Bedingungen zulässig ist (Art. 74 und 83–85). Artikel 58 Abs. 1 Bst. b findet keine Anwendung.
2 Sie entscheiden ebenfalls in Dreierbesetzung bei Einstimmigkeit über:
  1. a. Abweisung offensichtlich unbegründeter Beschwerden;
  2. b. Gutheissung offensichtlich begründeter Beschwerden, insbesondere wenn der angefochtene Akt von der Rechtsprechung des Bundesgerichts abweicht und kein Anlass besteht, diese zu überprüfen.
3 Der Entscheid wird summarisch begründet. Es kann ganz oder teilweise auf den angefochtenen Entscheid verwiesen werden.

Leading decisions 5

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Auslieferung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Eintretensvoraussetzung des besonders bedeutenden Falles
    · 12/18/2007 · 312 citations
  2. 2
    Prüfung des Vorliegens eines "besonders bedeutenden Falles"
    · 05/30/2007 · 49 citations Summary
  3. 3
    Anspruch auf unentgeltliche Verbeiständung im ausländerrechtlichen Haftprüfungsverfahren; Natur der Duchsetzungshaft
    · 01/21/2008 · 14 citations Summary
  4. 4
    Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf dem Gebiet des Asyls
    · 10/15/2012 · 9 citations Summary
  5. 5
    Beschwerderecht
    · 04/24/2014 · 5 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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