Art. 48 BStP

Konflikte

1 Über Konflikte über die Rechtshilfe zwischen Behörden des gleichen Kantons entscheidet die Beschwerdeinstanz dieses Kantons endgültig.
2 Über Konflikte zwischen Behörden des Bundes und der Kantone sowie zwischen Behörden verschiedener Kantone entscheidet das Bundesstrafgericht.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 25.02.1970 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 08.01.1971 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 69, 110 Ziff. 7 StGB
    · 22.09.1959 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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