Art. 65 BStP
Anfechtbarkeit verfahrensleitender Anordnungen der Gerichte
1 Verfahrensleitende Anordnungen der Gerichte können nur mit dem Endentscheid angefochten werden.
2 Hat die Verfahrensleitung eines Kollegialgerichts vor der Hauptverhandlung verfahrensleitende Anordnungen getroffen, so kann sie das Gericht von Amtes wegen oder auf Antrag ändern oder aufheben.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
133 Zitierungen
-
2Beschwerde gegen Zwangsmassnahmen im Bereich der internationalen Rechtshilfe2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Art. 65 Abs. 1 BStP i.V.m. Art. 59 Ziff. 3 StGB; Freigabe beschlagnahmter Vermögenswerte24 Zitierungen
-
15 Zitierungen22.04.2005 · 15 Zitierungen
-
12 Zitierungen19.10.2005 · 12 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.