Art. 65 BV

Statistik

1 Der Bund erhebt die notwendigen statistischen Daten über den Zustand und die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung, Forschung, Raum und Umwelt in der Schweiz.
2 Er kann Vorschriften über die Harmonisierung und Führung amtlicher Register erlassen, um den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Begriff der Tätlichkeit, Züchtigungsrecht des Lehrers
    · 08.03.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 70_IV_139
    01.01.1944 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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