Art. 17 BZP
1 Wechsel der Partei ist nur mit Zustimmung der Gegenpartei gestattet.
2 Die ausscheidende Partei haftet für die bisher entstandenen Gerichtskosten solidarisch mit der eintretenden.
3 Die Rechtsnachfolge auf Grund von Gesamtnachfolge sowie kraft besonderer gesetzlicher Bestimmungen gilt nicht als Parteiwechsel.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Klagelegitimation für Beitragsforderungen und Unterstellung3 Zitierungen
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2Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung, Verfahren und Teilliquidationsbilanz2 Zitierungen
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32 Zitierungen
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4Zweijährige Kündigungsschutzfrist. 1. Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Kündigung gemäss Art. 28 Abs. 3 BMM; Passivlegitimation bei Verkauf der Liegenschaft während des kantonalen Verfahrens (E. 1). 2. Die Sc…1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Baubewilligung; Legitimation6 Zitierungen
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Baubewilligung5 Zitierungen
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4 Zitierungen31.01.2006 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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