Art. 17 BZP

1 Wechsel der Partei ist nur mit Zustimmung der Gegenpartei gestattet.
2 Die ausscheidende Partei haftet für die bisher entstandenen Gerichtskosten solidarisch mit der eintretenden.
3 Die Rechtsnachfolge auf Grund von Gesamtnachfolge sowie kraft besonderer gesetzlicher Bestimmungen gilt nicht als Parteiwechsel.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Klagelegitimation für Beitragsforderungen und Unterstellung
    · 06.10.2015 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung, Verfahren und Teilliquidationsbilanz
    · 28.08.2019 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 11.11.1980 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zweijährige Kündigungsschutzfrist. 1. Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Kündigung gemäss Art. 28 Abs. 3 BMM; Passivlegitimation bei Verkauf der Liegenschaft während des kantonalen Verfahrens (E. 1). 2. Die Sc…
    · 28.02.1984 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Baubewilligung; Legitimation
    · 20.08.2019 · 6 Zitierungen
  • Baubewilligung
    · 18.10.2007 · 5 Zitierungen
  • 31.01.2006 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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