Art. 10 DBG

Erbengemeinschaften, Gesellschaften und kollektive Kapitalanlagen

1 Das Einkommen von Erbengemeinschaften wird den einzelnen Erben, das Einkommen von einfachen Gesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften den einzelnen Teilhabern anteilmässig zugerechnet.
2 Das Einkommen der kollektiven Kapitalanlagen gemäss dem Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006 (KAG) wird den Anlegern anteilsmässig zugerechnet; ausgenommen hievon sind die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    E. 4)
    · 23.07.2010 · 1 Zitierungen
  2. 2
    Ausländische kollektive Kapitalanlagen; Besteuerung der Einkünfte aus Thesaurierungsfonds
    · 09.12.2024 · 0 Zitierungen
  3. 3
    Steuerliche Behandlung des Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaften und der Anteile daran
    · 05.01.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Staats- und Gemeindesteuern 2007 - 2008 (2C_894/2013), Direkte Bundessteuer 2007 - 2008 (2C_895/2013)
    · 18.09.2015 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Appenzell Innerrhoden und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2019
    · 11.12.2024 · 3 Zitierungen
  • Staats- und Gemeindesteuern 2008
    · 21.08.2015 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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