Art. 176 DBG
Versuchte Steuerhinterziehung
1 Wer eine Steuer zu hinterziehen versucht, wird mit Busse bestraft.
2 Die Busse beträgt zwei Drittel der Busse, die bei vorsätzlicher und vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Bussenverfügung wegen Hinterziehungsversuch Staatssteuer 2007 und direkte Bundessteuer 200711 Zitierungen
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11 Zitierungen
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Steuererklärung 2001A (Kantonssteuer und direkte Bundessteuer, Nachsteuern und Busse)9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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