Art. 8 DesG

Schutzbereich

Der Schutz des Designrechts erstreckt sich auf Designs, welche die gleichen wesentlichen Merkmale aufweisen und dadurch den gleichen Gesamteindruck erwecken wie ein bereits eingetragenes Design.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schutzbereich des Designs
    · 14.07.2003 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Schutzbereich des Designs bzw
    · 13.07.2004 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Eigenart eines Designs; durch die technische Funktion bedingte Merkmale (Art. 2 und Art. 4 lit. c DesG)
    · 08.01.2007 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Prinzip der Hinterlegungspriorität, Nichtigkeitsgrund, Schutzumfang des zuerst hinterlegten (prioritären) Designs
    · 08.06.2012 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Designrecht
    · 08.01.2007 · 1 Zitierungen
  • Modellrechtsverletzung/Unlauterer Wettbewerb
    · 13.07.2004 · 1 Zitierungen
  • 14.07.2003 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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