Erwägungen

Die Y. GmbH, eine Gesellschaft nach deutschem Recht, ist Inhaberin eines Designs, das am 28. November 1994 beim WIPO hinterlegt wurde und eine Schmuckschatulle darstellt. Die X. Ltd, ein in Hongkong ansässiges Unternehmen, hat auf der Uhrmesse "Baselworld" ähnliche Schmuckschachteln wie das von der Y. GmbH hinterlegte Design ausgestellt. Daher hat die Y. GmbH eine Klage eingereicht, um der X. Ltd die Einfuhr, Lagerung, Angebot, den Vertrieb, den Transit oder die Ausfuhr dieser Schmuckschachteln in der Schweiz zu untersagen.

Erwägungen

3. Das Bundesgericht prüft die Frage der Originalität des strittigen Designs. Ein Design gilt als original, wenn es sich nach dem Gesamteindruck wesentlich von den in der Schweiz bereits bekannten Designs unterscheidet. Originalität erfordert keine besonders originelle Schöpfung im Sinne einer besonderen geistigen Leistung, ein banales Design kann geschützt sein, wenn es sich in wesentlichen Elementen deutlich von dem Bekannten unterscheidet. 4. Das Design der Y. GmbH zeichnet sich insbesondere durch die parallele Wölbung von Deckel und Boden sowie durch den kreissegmentförmigen Zwischenraum zwischen Deckel und Schachtel aus. Entgegen der Auffassung der X. Ltd ist diese Wölbung des Bodens nicht allein durch technische Überlegungen bedingt. 5. Die X. Ltd erhebt zwei Rügen wegen Verletzung ihres Beweisführungsrechts: - Das Kantonsgericht hat den von der X. Ltd beantragten Sachverständigenbeweis zur Frage der Originalität des Designs ohne Begründung abgelehnt. Das Bundesgericht kann jedoch die Frage der Originalität, die eine Rechtsfrage ist, selbst prüfen, ohne dass ein Sachverständigengutachten erforderlich wäre, es sei denn, es ginge um die Bewertung der Auswirkungen des Produkts auf Fachkenner. - Das Kantonsgericht hat es abgelehnt, den Geschäftsführer der Gesellschaft A. Srl als Zeugen zu einer von dieser vertriebenen Schmuckschatulle zu hören. Die X. Ltd hat jedoch in der Berufung nicht hinreichend detailliert und substantiiert dargelegt, inwiefern diese Anhörung für die Frage der…