Art. 35 ELG
Aufhebung bisherigen Rechts
Das Bundesgesetz vom 19. März 1965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung wird aufgehoben. Datum des Inkrafttreten: 1. Januar 2008
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Pfändung einer österreichischen Alterspension; Art. 8 Abs. 1 und 2 BV, Art. 93 Abs. 1 SchKG, Art. 20 Abs. 1 und Art. 153a AHVG, Art. 20 und 32 ELG3 Zitierungen
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2Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten2 Zitierungen
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3Anspruch eines Bezügers einer liechtensteinischen AHV-Rente auf absoluten Pfändungsschutz0 Zitierungen
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4BGE 38_II_2500 Zitierungen31.01.1912 · 0 Zitierungen
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5BGE 35_II_1770 Zitierungen06.05.1909 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen11.08.2008 · 1 Zitierungen
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Berufliche Vorsorge0 Zitierungen
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Rückforderung von ZL mangels Rückkommenstitel erst ab Zeitpunkt der Meldepflichtverletzung, nachdem das angenommene Einkommen tatsächlich höher ausgefallen war0 ZitierungenZL.2008.00017· 26.12.2008 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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