Art. 64 EntG

1 Die Schätzungskommission entscheidet namentlich:
  1. a. über die Höhe der Entschädigung (Art. 16 und 17);
  2. b. über die Begehren um Trennung von Bestandteilen und Zugehör (Art. 11) und um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 und 13); bbis. über Entschädigungsforderungen für den Schaden aus vorbereitenden Handlungen (Art. 15 Abs. 3);
  3. c. über Entschädigungsbegehren, die sich aus der Pflicht zur Wahrung öffentlicher und nachbarrechtlicher Interessen ergeben (Art. 7);
  4. d. über neue Eigentumsverhältnisse und die daraus sich ergebende Mehrbelastung für Unterhalt (Art. 26);
  5. e. über die Entschädigungsbegehren wegen Verzichtes auf die Enteignung (Art. 14);
  6. f. über die Entschädigungsbegehren aus dem Enteignungsbann (Art. 44);
  7. g. über Begehren um vorzeitige Besitzeinweisung und die damit verbundenen Leistungen, soweit zum Entscheid nicht gemäss Artikel 76 Abs. 2 der Präsident zuständig ist;
  8. h. über die Folgen des Verzuges in der Leistung der Enteignungsentschädigung (Art. 88);
  9. i. über das Rückforderungsrecht des Enteigneten und die damit zusammenhängenden Begehren (Art. 108);
  10. k. …
2 Die Schätzungskommission entscheidet selbst über ihre Zuständigkeit.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beeinträchtigung einer Quelle durch den Bahnbau; Anspruch auf Realersatz im Enteignungsverfahren
    · 25.09.2002 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Entschädigung für die Erneuerung eines Überleitungsrechts für eine bestehende Starkstromleitung; Anwendungsbereich von Art. 83 lit. w BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
    · 08.10.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nationalstrassenbau; Beseitigung von Gebäuden; Verhältnis zwischen Landumlegungs- und Enteignungsverfahren
    · 15.12.1971 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 71_I_485
    05.11.1945 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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