Art. 25 EOV
Ende des Anspruchs der Mutter
Der Anspruch der Mutter auf Entschädigung endet am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ende des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung bei Wiederaufnahme der Arbeit; Teilerwerbstätigkeit5 Zitierungen
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2Mutterschaftsentschädigung; Nationalrätin3 Zitierungen
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3Mutterschaftsentschädigung0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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