Art. 53 FINMAG

Verwaltungsverfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sie hat in diesem Verfahren keine Parteistellung (E. 4.1 und 4.2)
    · 09.05.2013 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 31.01.2020 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Gesetzmässigkeit der von der FINMA geführten sog
    · 22.03.2017 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Entgegennahme von Publikumseinlagen, Liquidation, Konkurs, Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten, Unterlassungsanweisung und Publikation
    · 09.12.2016 · 3 Zitierungen
  • 24.11.2016 · 3 Zitierungen
  • · 22.05.2014 · 3 Zitierungen

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