Art. 53 FINMAG
Verwaltungsverfahren
Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Sie hat in diesem Verfahren keine Parteistellung (E. 4.1 und 4.2)8 Zitierungen
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24 Zitierungen
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3Gesetzmässigkeit der von der FINMA geführten sog0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Entgegennahme von Publikumseinlagen, Liquidation, Konkurs, Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten, Unterlassungsanweisung und Publikation3 Zitierungen
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3 Zitierungen24.11.2016 · 3 Zitierungen
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3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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