Art. 28 FMG

Verwaltung von Adressierungselementen

1 Das BAKOM verwaltet die Adressierungselemente, deren Verwaltung auf nationaler Ebene zu erfolgen hat. Es sorgt dafür, dass genügend Adressierungselemente vorhanden sind; dabei berücksichtigt es die technische Entwicklung und die internationale Harmonisierung.
2 Der Bundesrat bestimmt, welche Adressierungselemente vom BAKOM verwaltet werden müssen.
3 Er kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Inhaberinnen und Inhabern von Adressierungselementen und Dritten ein zwingendes alternatives Verfahren vorschreiben. Er regelt das Verfahren, seine Folgen und seine Auswirkungen auf das zivilrechtliche Verfahren, insbesondere den Stillstand der Verjährung und die Beweislast. Vorbehalten sind Zivilklagen der Inhaberinnen und Inhaber von Adressierungselementen und Dritter.
4 Niemand hat Anspruch auf ein bestimmtes Adressierungselement. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen.
5 Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten stellen die Nummernportabilität sicher.
6 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Verwaltung von Adressierungselementen, insbesondere über:
  1. a. die Zuteilung, die Nutzung, die Sperrung, die Übertragung und den Widerruf;
  2. b. den Erlass der Nummerierungspläne;
  3. c. die Übertragung der Verwaltung an Dritte, die Beendigung der delegierten Tätigkeit sowie die Aufsicht über diese;
  4. d. die Unterzuteilung;
  5. e. die Nummernportabilität.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Registrierung von Internationalized Domain Names (IDN); Art. 28 FMG und Art. 14a ff
    · 28.01.2005 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    WTO/GATS-Abkommen, insb. «Anhang über Telekommunikation»; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Erteilung von zwei landesweiten Mobilfunkkonzess…
    · 07.05.1999 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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