Art. 103 GBV

Eintragungen ohne Grundbuchwirkung

1 Auf Antrag der berechtigten Person können ohne Grundbuchwirkungen auf dem Hauptbuchblatt in der Abteilung «Grundpfandrechte» folgende Rechtsübergänge und Rechte in Bezug auf einen Papierschuldbrief oder eine Grundpfandverschreibung eingetragen werden:
  1. a. der Übergang des Gläubigerrechts;
  2. b. das Fahrnis- oder Faustpfandrecht;
  3. c. die Nutzniessung.
2 Die Rechtsstellung ist gegenüber dem Grundbuchamt glaubhaft zu machen.
3 Das Grundbuchamt richtet alle Anzeigen an die berechtigte Person, soweit diese nicht eine bevollmächtigte Person nach Artikel 105 Abs. 1 Bst. a bestellt hat.
4 In einem Auszug wird darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung der eingetragenen berechtigten Person keine Grundbuchwirkungen entfaltet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    1. Verwaltungsgerichtsbeschwerde
    · 26.05.1959 · 5 Zitierungen
  2. 2
    1. Anmeldung eines Kaufvertrages zur Eintragung in das Grundbuch (Art. 963 ZGB)
    · 07.12.1961 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Legitimation des Notars zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde in Grundbuchsachen (Art. 103 Abs. 1 GBV, Art. 103 lit. a OG)
    · 15.06.1990 · 3 Zitierungen
  4. 4
    Form des Verpfründungsvertrags (Art. 522 Abs. 1 OR; Art. 512 und 501 ZGB). 1. Die Parteien haben den Vertrag in Gegenwart der Zeugen zu unterzeichnen (E. 3). 2. Die Zeugenbestätigung gemäss Art. 501 Abs. 2 ZGB muss sich…
    · 22.02.1979 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Grundbuchanmeldung (Art. 948 Abs. 1, 963 Abs. 1 und 972 ZGB)
    · 20.06.1989 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Legitimation des Notars zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde in Grundbuchsachen (Art. 103 lit. a OG, Art. 103 Abs. 4 GBV). 1. Ein Notar ist zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Abweisung einer Anmeldung legitimiert,…
    · 19.03.1986 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Provisorische Rechtsöffnung (Schuldbrief)
    · 20.11.2015 · 0 Zitierungen
  • Grundbuchanmeldung einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung von Miteigentümern
    · 19.03.2014 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • Grundbucheintrag
    · 24.04.2007 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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