Art. 17 GlG
Übergangsbestimmung
Ansprüche nach Artikel 5 Abs. 1 Bst. d werden nach neuem Recht beurteilt, wenn die zivilrechtliche Klage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben worden ist oder die erstinstanzlich zuständige Behörde bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Verfügung getroffen hat.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gleichstellungsgesetz; Lohngleichheit; Zürcher Handarbeitslehrerinnen10 Zitierungen
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2Gleichstellungsgesetz; Lohngleichheit; Gemeindeautonomie4 Zitierungen
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3Lohngleichheit; Solothurner Kindergärtnerinnen3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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slos geworden ist.0 Zitierungen
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0 Zitierungen17.05.2000 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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