Erwägungen

Am 30. Dezember 1994/23. Oktober 1995 erhoben mehrere Kindergärtnerinnen der Gemeinde Däniken Klage gegen den Kanton Solothurn und die Einwohnergemeinde Däniken. Sie machten geltend, ihr Lohn (Lohnklasse 14) sei geschlechterdiskriminierend und forderten eine Nachzahlung sowie eine Besoldung entsprechend der Lohnklasse 17.

Das Verwaltungsgericht hiess die Klage teilweise gut und verpflichtete die Gemeinde, den Klägerinnen ab 1. Januar 1996 einen Lohn entsprechend der Lohnklasse 15 zu bezahlen. Die Einwohnergemeinde Däniken erhob daraufhin staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung der Gemeindeautonomie.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es stellte fest, dass die Gemeinden im Kanton Solothurn ihre Autonomie in der Festsetzung der Erfahrungsstufen für Kindergärtnerinnen verloren haben. Das kantonale Recht regelt die Erfahrungszuschläge verbindlich, sodass den Gemeinden diesbezüglich kein Entscheidungsspielraum mehr bleibt.

Zwar haben die Gemeinden weiterhin die Möglichkeit, Kindergärtnerinnen in die Lohnklassen 14 oder 15 einzureihen. Da das Verwaltungsgericht jedoch die Einreihung in…