Art. 99 OG

Neue Vorbringen

1 Neue Tatsachen und Beweismittel dürfen nur so weit vorgebracht werden, als erst der Entscheid der Vorinstanz dazu Anlass gibt.
2 Neue Begehren sind unzulässig.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Raumplanung und Umweltschutz - Planung einer Kiesabbauzone und Baubewilligungsverfahren für ein UVP-pflichtiges Kiesabbauprojekt
    · 24.02.1997 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verwaltungsgerichtsbeschwerde
    · 19.08.1997 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rechtsmittelweg ans Bundesgericht gegen (Sonder-)Nutzungspläne; kantonales Rechtsmittelverfahren
    · 14.03.1995 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Konzession und Bewilligungen für den Neubau eines Wasserkraftwerks
    · 27.11.1998 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Genugtuung und Entschädigung
    · 30.05.1996 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 97 ff
    · 05.06.1997 · 13 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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