Art. 99 OG
Neue Vorbringen
1 Neue Tatsachen und Beweismittel dürfen nur so weit vorgebracht werden, als erst der Entscheid der Vorinstanz dazu Anlass gibt.
2 Neue Begehren sind unzulässig.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Raumplanung und Umweltschutz - Planung einer Kiesabbauzone und Baubewilligungsverfahren für ein UVP-pflichtiges Kiesabbauprojekt42 Zitierungen
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2Verwaltungsgerichtsbeschwerde40 Zitierungen
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3Rechtsmittelweg ans Bundesgericht gegen (Sonder-)Nutzungspläne; kantonales Rechtsmittelverfahren38 Zitierungen
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4Konzession und Bewilligungen für den Neubau eines Wasserkraftwerks16 Zitierungen
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5Genugtuung und Entschädigung16 Zitierungen
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6Art. 97 ff13 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen
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4 Zitierungen19.08.2002 · 4 Zitierungen
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Flugtauglichkeit; unentgeltliche Rechtspflege3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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