Art. 2 GSchG
Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle ober- und unterirdischen Gewässer.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung, BG vom 1612 Zitierungen
-
21. Art. 2 GSchG5 Zitierungen
-
3
-
4Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung4 Zitierungen
-
5Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung3 Zitierungen
-
6Eigentumsgarantie; Entschädigung wegen materieller Enteignung; Gewässerschutz2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
4 Zitierungen
-
Baubewilligung (Neubau Mobilfunkanlage)0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.