Art. 3 GSchG

Sorgfaltspflicht

Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Plangenehmigung für die SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist (BAHN 2000)
    · 25.10.1995 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung
    · 29.03.1968 · 1 Zitierungen
  3. 3
    Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung, BG vom 16
    · 04.11.1966 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Treu und Glauben im öffentlichen Recht; Verweigerung des rechtlichen Gehörs
    · 16.12.1970 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 05.03.1965 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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