Art. 3 GSchG
Sorgfaltspflicht
Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Plangenehmigung für die SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist (BAHN 2000)6 Zitierungen
-
2Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung1 Zitierungen
-
3Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung, BG vom 161 Zitierungen
-
4Treu und Glauben im öffentlichen Recht; Verweigerung des rechtlichen Gehörs0 Zitierungen
-
50 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Gewässerschutz12 Zitierungen
-
10 Zitierungen15.06.2009 · 10 Zitierungen
-
1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.