Art. 16 HMG

Zulassungsentscheid und Zulassungsdauer

1 Das Institut verfügt die Zulassung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es kann die Zulassung mit Auflagen und Bedingungen verknüpfen.
2 Die Zulassung wird erstmals für fünf Jahre verfügt. Das Institut verfügt eine kürzere Zulassungsdauer, wenn es:
  1. a. sich um befristete Zulassungen nach Artikel 9a handelt; oder b. dies zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist.
3 Die Zulassung von Arzneimitteln aufgrund einer Meldung ist unbefristet gültig.
4 …

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Änderung der Fachinformation für Spedifen®
    · 18.01.2010 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (Champix)
    · 11.07.2011 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Einteilung der "Pille danach" in Abgabekategorie B (verschreibungspflichtige Arzneimittel), da deren Abgabe weiterhin ein vorgängiges Fachgespräch mit einer Medizinalperson erfordert, nach diesem aber erleichtert ohne ä…
    · 15.10.2024 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Dreijährliche Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in die Spezialitätenliste; Bildung einer Vergleichsgruppe beim therapeutischen Quervergleich
    · 30.10.2017 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 29.11.2005 · 9 Zitierungen
  • Widerruf der Zulassung (Arzneimittel Y._______)
    · 22.12.2006 · 8 Zitierungen
  • Arzneimittel Y._______, Widerruf der Zulassung
    · 22.12.2006 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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