Art. 1 HRegV

Gegenstand

Diese Verordnung regelt:
  1. a. die Organisation der Handelsregisterführung;
  2. b. den Aufbau und den Inhalt des Handelsregisters;
  3. c. den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Handelsregisterbehörden;
  4. d. das Verfahren zur Eintragung, Änderung und Löschung von Rechtseinheiten;
  5. e. die Auskunftserteilung und die Einsichtnahme in das Handelsregister.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts
    · 26.01.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtsschutz in Handelsregistersachen; Instanzenzug; Kosten
    · 25.05.1998 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verwaltungsgerichtliche Beschwerde
    · 06.12.1966 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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