Art. 68 IPRG

1 Die Entstehung des Kindesverhältnisses sowie dessen Feststellung oder Anfechtung unterstehen dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes.
2 Haben jedoch weder die Mutter noch der Vater Wohnsitz im Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes, besitzen aber die Eltern und das Kind die gleiche Staatsangehörigkeit, so ist ihr gemeinsames Heimatrecht anzuwenden.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anwendbares Recht bei gerichtlicher Anfechtung des Kindesverhältnisses
    · 10.03.2003 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Eintragung einer georgischen Geburtsurkunde in das Personenstandsregister im Fall von Leihmutterschaft
    · 07.02.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Eintragung einer georgischen Geburtsurkunde in das Personenstandsregister im Fall von Leihmutterschaft
    · 01.07.2022 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vaterschaftsklage eines 35 Jahre alten, in der Schweiz wohnhaften Italieners gegen einen in der Schweiz wohnhaften Schweizer. 1. Intertemporales Recht
    · 24.09.1992 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2019.00829
    05.12.2018 · 2 Zitierungen
  • Ergänzung des Ehescheidungsurteils vom 25. Januar 2016
    ZKBER.2021.92
    · 03.09.2019 · 1 Zitierungen
  • VB.2015.00644
    16.12.2015 · 1 Zitierungen

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