Art. 8 IPRG

Das Gericht, bei dem die Hauptklage hängig ist, beurteilt auch die Widerklage, sofern zwischen Haupt- und Widerklage ein sachlicher Zusammenhang besteht.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gerichtsstand der Widerklage (Art. 6 Abs. 1 und Art. 38 GestG; Art. 30 Abs. 2 BV)
    · 24.01.2003 · 3 Zitierungen
  2. 2
    Internationales Privatrecht; Konsens und Auslegung eines Verweisungsvertrags; Widerklage und Zuständigkeit
    · 20.08.1996 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Widerklage vor Handelsgericht
    · 04.09.2017 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Internationales Konkursrecht; Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursverwaltung; internationale Zuständigkeit für die Beurteilung einer Widerklage
    · 18.02.2013 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 30.03.2007 · 3 Zitierungen
  • Prozessführungsbefugnis des ausländischen Konkursverwalters
    · 18.02.2013 · 1 Zitierungen
  • 24.01.2003 · 1 Zitierungen

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