Art. 15 IRSG
Entschädigung
1 Die Artikel 429 und 431 StPO gelten sinngemäss in einem Verfahren, welches gegen den Verfolgten nach diesem Gesetz in der Schweiz oder auf Veranlassung einer schweizerischen Behörde im Ausland geführt worden ist.
2 Der Bund leistet die Entschädigung, wenn eine Bundesbehörde ein Ersuchen stellt oder ausführt. Er kann auf den Kanton, der das Ersuchen veranlasst hat, Rückgriff nehmen.
3 Die Entschädigung kann herabgesetzt oder verweigert werden, wenn der Verfolgte die Untersuchung oder die Haft schuldhaft verursacht oder das Verfahren mutwillig erschwert oder verlängert hat.
4 Die Entschädigung für die in der Schweiz erlittene Auslieferungshaft kann auch herabgesetzt oder verweigert werden, wenn der ersuchende Staat:
- a. das Fahndungs- und Festnahmeersuchen zum Zwecke der Auslieferung zurückzieht; oder b. das Auslieferungsersuchen mit den dazugehörigen Unterlagen nicht fristgerecht stellt.
5 Beim Entscheid über die Herabsetzung oder Verweigerung der Entschädigung nach Abs. 4 sind die Möglichkeiten des Geschädigten, im ausländischen Staat Schadenersatz zu erhalten, mit in Betracht zu ziehen.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 15 IRSG, Entschädigung für ungerechtfertigte Haft. - Materiellrechtlich sind der BStP und das VStrR, nicht das VG, analog anwendbar (E. 1). - Verfahrensrechtlich ist das VStrR analog anwendbar (E. 2). - Grenzen der…25 Zitierungen
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2Entschädigung für ungerechtfertigte Auslieferungshaft. 1. Zuständigkeit der Anklagekammer18 Zitierungen
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3Entschädigung für ungerechtfertigte Auslieferungshaft. - Eidgenössische Bestimmungen, die sinngemäss gelten (E. 2a und E. 2b). - Der Verweigerung der Auslieferung ist der Fall gleichzusetzen, in welchem der ersuchende S…10 Zitierungen
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4E. 1). - Der Entschädigungsanspruch verjährt in einem Jahr, von dem Tage an gerechnet, an dem die zuständige Behörde endgültig entschieden hat, in casu das BAP durch Verweigerung der Auslieferung (Art. 100 Abs. 1 VStrR;…1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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13 Zitierungen14.12.2005 · 13 Zitierungen
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6 Zitierungen13.08.2015 · 6 Zitierungen
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6 Zitierungen08.03.2006 · 6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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