Art. 24 IRSV

Abgabebetrug

1 Sofern die Anwendung prozessualen Zwanges erforderlich ist, wird die Rechtshilfe nach Artikel 3 Abs. 3 des Rechtshilfegesetzes für strafbare Handlungen gewährt, die einen Abgabebetrug im Sinne von Artikel 14 Abs. 2 des Verwaltungsstrafrechts vom 24. März 1974 darstellen.
2 Ein Ersuchen darf nicht allein mit der Begründung abgelehnt werden, dass das schweizerische Recht nicht dieselbe Art von Abgaben oder keine Abgabenbestimmungen derselben Art vorsieht.
3 Bestehen Zweifel über die Merkmale der im Ersuchen erwähnten Abgaben, holt das Bundesamt oder die kantonale Vollzugsbehörde die Stellungnahme der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Nach dem ausländischen Recht beurteilt sich die Bestimmung und Eignung zum Beweis (E. 4a)
    · 19.04.1999 · 97 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtshilfe in Strafsachen an die Vereinigten Staaten zur Verfolgung von Steuerdelikten; Verjährung
    · 20.12.2010 · 25 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland - B 130 307 TRM
    · 24.10.2003 · 19 Zitierungen
  • 16.11.2007 · 15 Zitierungen
  • 31.01.2006 · 14 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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