Art. 10 IVG

Beginn und Ende des Anspruchs

1 Der Anspruch auf Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung sowie auf Massnahmen beruflicher Art entsteht frühestens im Zeitpunkt der Geltendmachung des Leistungsanspruchs nach Artikel 29 Abs. 1 ATSG .
2 Der Anspruch auf die übrigen Eingliederungsmassnahmen und die Massnahmen zur Wiedereingliederung nach Artikel 8a entsteht, sobald die Massnahmen im Hinblick auf Alter und Gesundheitszustand der versicherten Person angezeigt sind.
3 Der Anspruch erlischt, sobald die versicherte Person eine ganze Altersrente nach Artikel 40 Abs. 1 AHVG vorbezieht, spätestens aber am Ende des Monats, in dem sie das Referenzalter nach Artikel 21 Abs. 1 AHVG erreicht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 31 Abs. 1 IVG: Mahn- und Bedenkzeitverfahren
    · 23.05.1996 · 68 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Voraussetzungen und Formen der Leistungen (Erw. 2)
    · 25.02.1987 · 49 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Sein Einsatz zu Lasten der Invalidenversicherung ist jedoch auf die Fälle eines besonders gesteigerten Eingliederungsbedürfnisses zu beschränken (hier: spezielle berufliche Anforderungen an die Gehfähigkeit und Herabset…
    · 10.04.2006 · 25 Zitierungen
  4. 4
    Art. 4, Art. 19 Abs. 1, Art. 19 Abs. 2 lit. a und c, Art. 19 Abs. 3 IVG, Art. 8 Abs. 1 lit. a und c, Art. 8 Abs. 2 IVV
    · 07.08.1996 · 7 Zitierungen
  5. 5
    Art. 43ter Abs. 1 und 2 AHVG
    · 24.03.1993 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 04.05.1981 · 5 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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