Art. 11 IVG
Versicherungsschutz in der Unfallversicherung
1 Die Invalidenversicherung kann vom Taggeld höchstens zwei Drittel der Prämie für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle abziehen.
2 Die IV-Stelle setzt für die Versicherten nach Artikel 1a Abs. 1 Bst. c UVG einen versicherten Verdienst im Sinne von Artikel 15 Abs. 2 UVG fest.
3 Der Bundesrat legt die Berechnung des versicherten Verdienstes im Sinne von Artikel 15 Abs. 2 UVG in Abhängigkeit vom bezogenen Taggeld fest und regelt das Verfahren.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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114 Zitierungen
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2Art. 12, 13 und 19 Abs. 2 lit. c IVG, Art. 8 Abs. 1 lit. c IVV: Medizinische bzw. pädagogisch-therapeutische Massnahmen. - Die Musiktherapie ist mangels medizinischer Wissenschaftlichkeit keine Pflichtleistung der Krank…9 Zitierungen
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3Art. 11 IVG: Eingliederungsrisiko6 Zitierungen
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4Art. 14 Abs. 3 IVG, Art. 4 IVV: Hauspflege4 Zitierungen
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53 Zitierungen
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6Haftung für das Eingliederungsrisiko (Art. 11 Abs. 2 IVG)3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung2 Zitierungen
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1 Zitierungen26.02.2010 · 1 Zitierungen
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0 Zitierungen12.07.2011 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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