Art. 11 IVG

Versicherungsschutz in der Unfallversicherung

1 Die Invalidenversicherung kann vom Taggeld höchstens zwei Drittel der Prämie für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle abziehen.
2 Die IV-Stelle setzt für die Versicherten nach Artikel 1a Abs. 1 Bst. c UVG einen versicherten Verdienst im Sinne von Artikel 15 Abs. 2 UVG fest.
3 Der Bundesrat legt die Berechnung des versicherten Verdienstes im Sinne von Artikel 15 Abs. 2 UVG in Abhängigkeit vom bezogenen Taggeld fest und regelt das Verfahren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 20.02.1997 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 12, 13 und 19 Abs. 2 lit. c IVG, Art. 8 Abs. 1 lit. c IVV: Medizinische bzw. pädagogisch-therapeutische Massnahmen. - Die Musiktherapie ist mangels medizinischer Wissenschaftlichkeit keine Pflichtleistung der Krank…
    · 17.02.1988 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 11 IVG: Eingliederungsrisiko
    · 17.11.1993 · 6 Zitierungen
  4. 4
    · 06.01.1994 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 24.08.1976 · 3 Zitierungen
  6. 6
    Haftung für das Eingliederungsrisiko (Art. 11 Abs. 2 IVG)
    · 12.10.1973 · 3 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Invalidenversicherung
    · 20.08.2008 · 2 Zitierungen
  • 26.02.2010 · 1 Zitierungen
  • 12.07.2011 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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