Art. 15 IVG

Berufsberatung

1 Versicherte, die infolge Invalidität Schwierigkeiten bei der Berufswahl haben, haben Anspruch auf Berufsberatung und eine vorbereitende Massnahme zum Eintritt in die Ausbildung.
2 Versicherte, die infolge Invalidität Schwierigkeiten bei der Ausführung ihrer früheren Tätigkeit haben, haben Anspruch auf Berufsberatung.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anspruch beim Vollzug jugendstrafrechtlicher Erziehungsmassnahmen
    · 29.03.1988 · 177 Zitierungen
  2. 2
    Art. 8 lit. a Abs. 1 und lit. f des schweizerisch-jugoslawischen Abkommens vom 8. Juni 1962 über Sozialversicherung
    · 19.11.1987 · 56 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 4 und 16 IVG: Invaliditätsbedingt verzögerte erstmalige berufliche Ausbildung
    · 22.12.2000 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verlauf der beruflichen Eingliederung im Verhältnis zur Arbeitsfähigkeit als Gegenstand der versicherungsmedizinischen Begutachtung; Grundsatz "Eingliederung vor Rente"
    · 12.06.2025 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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