Art. 37 IVG
Höhe der Invalidenrenten
1 Die Höhe der Invalidenrenten entspricht der Höhe der Altersrenten der Alters- und Hinterlassenenversicherung.
1bis Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, so gilt für die Kürzung der beiden Renten Artikel 35 AHVG sinngemäss.
2 Hat ein Versicherter mit vollständiger Beitragsdauer bei Eintritt der Invalidität das 25. Altersjahr noch nicht zurückgelegt, so betragen seine Invalidenrente und allfällige Zusatzrenten mindestens 133 1 /3 Prozent der Mindestansätze der zutreffenden Vollrenten.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rentenzuschlag bei Frühinvalidität19 Zitierungen
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2Art. 113 Abs. 2 lit. a BV: Berechnung der Überentschädigung0 Zitierungen
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3Art. 20 Abs. 2 UVG, Art. 34 UVG, Art. 32 Abs. 5 UVV, Art. 33 Abs. 2 UVV. - Bei Komplementärrenten ist die Teuerungszulage allein auf der Komplementärrente und nicht auf der Grundrente der Unfallversicherung festzusetzen…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenrente3 ZitierungenVSBES.2020.140· 26.05.2020 · 3 Zitierungen
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Invalidenversicherung (Massnahmen beruflicher Art; Taggeld)3 Zitierungen
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Invalidenrente3 ZitierungenVSBES.2020.139· 28.11.2011 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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