Art. 82 IVG
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 108 Abs. 1 lit. a UVG: Kostenlosigkeit des kantonalen Beschwerdeverfahrens2 Zitierungen
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2Im Falle des Obsiegens hat er ungeachtet des Wortlauts von Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG (der vom Beschwerdeführer spricht) Anspruch auf Ersatz der Vertretungskosten.2 Zitierungen
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3Kantonalrechtlich ist dagegen die Bemessung der Parteientschädigung (Erw. 3a)0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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