Art. 39c IVV
Bereiche
In den folgenden Bereichen kann Hilfebedarf anerkannt werden:
- a. alltägliche Lebensverrichtungen;
- b. Haushaltsführung;
- c. gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung;
- d. Erziehung und Kinderbetreuung;
- e. Ausübung einer gemeinnützigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit;
- f. berufliche Aus- und Weiterbildung;
- g. Ausübung einer Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt;
- h. Überwachung während des Tages;
- i. Nachtdienst.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Assistenzbeitrag84 Zitierungen
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2Assistenzbeitrag. [BGE 140 V 543 E. 3.2.2](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_140 V 543) ist in dem Sinne zu präzisieren, als das standardisierte Abklärungsinstrument FAKT2 kein geeignetes Instrument z…13 Zitierungen
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3Assistenzbeitrag pro Jahr8 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung20 Zitierungen
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7 Zitierungen01.07.2019 · 7 Zitierungen
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Invalidenversicherung (Assistenzbeitrag)7 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.