Art. 39c IVV

Bereiche

In den folgenden Bereichen kann Hilfebedarf anerkannt werden:
  1. a. alltägliche Lebensverrichtungen;
  2. b. Haushaltsführung;
  3. c. gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung;
  4. d. Erziehung und Kinderbetreuung;
  5. e. Ausübung einer gemeinnützigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit;
  6. f. berufliche Aus- und Weiterbildung;
  7. g. Ausübung einer Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt;
  8. h. Überwachung während des Tages;
  9. i. Nachtdienst.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Assistenzbeitrag
    · 17.10.2014 · 84 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Assistenzbeitrag. [BGE 140 V 543 E. 3.2.2](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_140 V 543) ist in dem Sinne zu präzisieren, als das standardisierte Abklärungsinstrument FAKT2 kein geeignetes Instrument z…
    · 06.09.2022 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Assistenzbeitrag pro Jahr
    · 23.06.2015 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Invalidenversicherung
    · 21.04.2015 · 20 Zitierungen
  • 01.07.2019 · 7 Zitierungen
  • Invalidenversicherung (Assistenzbeitrag)
    · 21.11.2014 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.