Art. 90 IVV
Reisekosten im Inland
1 Als notwendige Reisekosten im Inland gelten im Rahmen von Artikel 51 IVG die Kosten von Fahrten zur nächstgelegenen geeigneten Durchführungsstelle. Wählt der Versicherte eine entferntere Durchführungsstelle, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen.
2 Vergütet werden die Kosten, die den Preisen der öffentlichen Transportmittel für Fahrten auf dem direkten Weg entsprechen. Ist die versicherte Person wegen Invalidität auf die Benützung eines anderen Transportmittels angewiesen, so werden ihr die daraus entstehenden Kosten ersetzt.
2bis Die Reisekosten werden nicht vergütet, wenn die versicherte Person mit einer der folgenden Eingliederungsmassnahmen unterstützt wird:
- a. Personalverleih (Art. 18abis IVG);
- b. Einarbeitungszuschuss (Art. 18b IVG);
- c. Kapitalhilfe (Art. 18d IVG).
3 Ausser den Fahrauslagen werden ein Zehrgeld und die notwendigen Nebenkosten, insbesondere die Fahrauslagen und das Zehrgeld für eine unerlässliche Begleitperson, vergütet. Bei Urlaubs- oder Besuchsfahrten wird kein Zehrgeld ausgerichtet.
4 Das Zehrgeld beträgt:
- a. bei einer Abwesenheit vom Wohnort von fünf bis acht Stunden 11.50 je Tag;
- b. bei einer Abwesenheit vom Wohnort von mehr als acht Stunden 19.— je Tag;
- c. für auswärtiges Übernachten 37.50 je Nacht.
5 Für Reisen mit öffentlichen Transportmitteln werden Gutscheine abgegeben. Das BSV bezeichnet die zur Abgabe der Gutscheine berechtigten Stellen. Im übrigen sind die Artikel 78 und 79 anwendbar.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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17 Zitierungen
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2Art. 51 Abs. 1 IVG, Art. 90 Abs. 3 IVV. - Grundlagen der Reisekostenvergütung nach Gesetz und Verwaltungspraxis (Erw. 3a, b). - Art. 90 Abs. 3 Satz 2 IVV, wonach Anspruch auf Reisekostenvergütung für Besuchsfahrten im Z…4 Zitierungen
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3Art. 8 Abs. 3 lit. a, Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und 2, Art. 51 Abs. 1 IVG, Art. 90 Abs. 1, 2, 3, 4 IVV3 Zitierungen
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4Art. 5 Abs. 5 Satz 2 und Art. 90 Abs. 3 und 4 IVV1 Zitierungen
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5Art. 11 IVG: Eingliederungsrisiko0 Zitierungen
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6Art. 51 Abs. 1 IVG, Art. 90 Abs. 2 und 3 IVV0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen
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4 Zitierungen11.12.2019 · 4 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.