Art. 11 JStPO
Trennung von Verfahren
1 Verfahren gegen Erwachsene und Jugendliche werden getrennt geführt.
2 Auf die Trennung kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn die Untersuchung durch die Trennung erheblich erschwert würde.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zuständigkeit des Jugendgerichts0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Strafzumessung; Landesverweisung1 Zitierungen
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1 Zitierungen
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0 Zitierungen17.11.2025 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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