Art. 29 JStPO

Vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen und Anordnung der Beobachtung

1 Die vorsorglichen Schutzmassnahmen und die Beobachtung werden schriftlich angeordnet und begründet.
2 Die stationäre Beobachtung ist angemessen auf die Strafe anzurechnen. Für den Vollzug ist Artikel 16 JStG sinngemäss anwendbar.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anrechnung vorsorglicher jugendstrafrechtlicher Massnahmen
    · 11.01.2011 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zeitpunkt und Umfang der Anrechnung der stationären Beobachtung eines Jugendlichen auf die Strafe
    · 18.09.2019 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Vorsorgliche Unterbringung; Einweisung in die Jugendabteilung eines Gefängnisses
    · 05.08.2026 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • 03.08.2020 · 0 Zitierungen

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