Art. 12 KLV
Form und Verfahren zur Ausrichtung der Finanzhilfen
1 Die Finanzhilfen werden in Form von Investitionsbeiträgen oder jährlichen Betriebsbeiträgen ausgerichtet.
2 Sie werden auf Gesuch hin oder mittels Ausschreibung ausgerichtet.
3 Das BFE führt die Ausschreibungen durch. Es legt für jede Ausschreibung insbesondere die Kriterien und Bedingungen für die Teilnahme sowie die einzureichenden Angaben und Unterlagen fest.
4 Hat ein Unternehmen für eine Massnahme an einer Ausschreibung teilgenommen, so kann es für diese Massnahme frühestens 12 Monate nach der für die Ausschreibung festgelegten Eingabefrist ein Gesuch einreichen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 33 KVG in Verbindung mit Art. 33 lit. a und c KVV sowie Art. 1 KLV in Verbindung mit Anhang 1 KLV13 Zitierungen
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2Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (Champix)7 Zitierungen
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3Art. 12-16 KLV: Versicherungsleistungen an die Kosten für Pflege und Spitalaufenthalt des gesunden Neugeborenen0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Krankenversicherung6 Zitierungen
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Krankenversicherung6 Zitierungen
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5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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