Art. 37e KVV
Eidgenössische Arzneimittelkommission
1 Die Eidgenössische Arzneimittelkommission berät das BAG bei der Erstellung der Spezialitätenliste nach Artikel 34. Sie berät das EDI, in ihrem Bereich, bei der Ausarbeitung der Bestimmungen nach den Artikeln 36 Abs. 1, 75, 77k und 104a Abs. 4. Sie berät das EDI zudem bei der Zuordnung von Arzneimitteln zu einer pharmazeutischen Kostengruppe der Liste nach Artikel 4 der Verordnung vom 19. Oktober 2016 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung sowie bei der Festlegung der standardisierten Tagesdosen, wenn Arzneimittel neu oder für eine zusätzliche Indikation in die Spezialitätenliste aufgenommen werden.
2 Sie besteht aus 16 Mitgliedern; davon vertreten:
- a. eine Person die Fakultäten der Medizin und Pharmazie (wissenschaftlicher Experte oder wissenschaftliche Expertin);
- b. drei Personen die Ärzteschaft, wobei eine Person die Komplementärmedizin vertritt;
- c. drei Personen die Apothekerschaft, wobei eine Person die Komplementärmedizin vertritt;
- d. eine Person die Spitäler;
- e. zwei Personen die Krankenversicherer;
- f. zwei Personen die Versicherten;
- g. zwei Personen die Pharmaindustrie;
- h. eine Person das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic);
- i. eine Person die Kantone.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gesetzliche Grundlage dieser Verordnungsbestimmung; massgebende Kriterien für die Beurteilung der Frage, wann (unzulässige) Publikumswerbung gegeben ist, sowie daran anknüpfende verwaltungsrechtliche Massnahmen.30 Zitierungen
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2Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 3, Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG: Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht hinreichend nachgewiesen ist30 Zitierungen
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3Dreijährliche Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in die Spezialitätenliste11 Zitierungen
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4Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (Champix)9 Zitierungen
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5Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Generika und Höhe des Selbstbehalts bei Arzneimitteln0 Zitierungen
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6Wirksam- und Zweckmässigkeit eines opioid-haltigen Medikaments; Vertrauensschutz0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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6 Zitierungen
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3 Zitierungen
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3 Zitierungen09.02.2016 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.