Art. 47 LMG

Grundsätze

1 Die Kantone vollziehen dieses Gesetz, soweit nicht der Bund zuständig ist.
2 Sie sorgen für die Kontrolle der Lebensmittel und der Gebrauchsgegenstände im Inland.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
  2. 2
    Handel mit halluzinogenen Pilzen
    · 04.07.2001 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Übertretung des Lebensmittelgesetzes; Grundsatz "ne bis in idem", Sachverhaltsfeststellung, rechtliches Gehör
    · 18.07.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • · 22.05.2024 · 0 Zitierungen
  • 10.05.2002 · 0 Zitierungen

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