Art. 47 LMG
Grundsätze
1 Die Kantone vollziehen dieses Gesetz, soweit nicht der Bund zuständig ist.
2 Sie sorgen für die Kontrolle der Lebensmittel und der Gebrauchsgegenstände im Inland.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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12 Zitierungen
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2Handel mit halluzinogenen Pilzen1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Übertretung des Lebensmittelgesetzes; Grundsatz "ne bis in idem", Sachverhaltsfeststellung, rechtliches Gehör0 Zitierungen
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0 Zitierungen10.05.2002 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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