Art. 20 MVG

Zulagen für Hauspflege oder Kuren sowie Hilflosenentschädigung

1 Ist dem Versicherten Hauspflege oder ein privater Kuraufenthalt bewilligt worden und erwachsen ihm dabei durch die versicherte Gesundheitsschädigung oder durch Hilflosigkeit (Art. 9 ATSG ) Mehrkosten für Unterkunft, Ernährung, Pflege oder Betreuung, so gewährt ihm die Militärversicherung Zulagen.
2 Der Anspruch auf Zulagen erlischt, wenn der Versicherte auf Kosten der Militärversicherung in eine Anstalt eingewiesen wird und dadurch die Mehrkosten wegfallen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erw. 3a). - Die Beeinträchtigung der Integrität bemisst sich an den Folgen, welche die geschädigte Gesundheit auf primäre Lebensfunktionen hat (Erw. 3a/bb/aaa). - Der Integritätsschadensgrad kann 60% übersteigen, richte…
    · 11.01.1991 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 37 UVV: Beginn des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung
    · 16.10.2006 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 16 Abs. 1 und 2, Art. 20 Abs. 1 MVG (in der bis 31
    · 09.11.2005 · 0 Zitierungen
  4. 4
    · 22.01.1996 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 78_II_419
    18.11.1952 · 0 Zitierungen

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