Art. 77 MVG

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Beim Zusammentreffen von Altersrenten für Invalide (Art. 47) und von AHV-Renten erfolgt in Abweichung von Artikel 69 ATSG keine Kürzung wegen Überentschädigung.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Umwandlung einer Invaliden- in eine Altersrente; massgebender Jahresverdienst
    · 03.12.2008 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 34 Abs. 2 BVG, Art. 24 Abs. 2 BVV 2 - Bei der Überentschädigungsberechnung in der beruflichen Vorsorge sind nur effektiv erzielte, nicht auch zumutbarerweise erzielbare Erwerbseinkommen Teilinvalider anzurechnen. -…
    · 30.06.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 22.01.1996 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 03.12.2008 · 1 Zitierungen

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