Art. 79 MWSTG
Ermessenseinschätzung
1 Liegen keine oder nur unvollständige Aufzeichnungen vor oder stimmen die ausgewiesenen Ergebnisse mit dem wirklichen Sachverhalt offensichtlich nicht überein, so schätzt die ESTV die Steuerforderung nach pflichtgemässem Ermessen ein.
2 Die Festsetzung der Steuerforderung erfolgt mit einer Einschätzungsmitteilung.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Behandlung der Mehrwertsteuer im Nachlassverfahren; Entgeltsminderung und Korrektur des Vorsteuerabzugs; Verrechnung öffentlich-rechtlicher Forderungen18 Zitierungen
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2Zur Kognition des Bundesverwaltungsgerichts, wenn dieses einen mehrwertsteuerrechtlichen Einspracheentscheid der ESTV zu überprüfen hat, der auf der annäherungsweisen Ermittlung der Steuerfaktoren beruht11 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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49 Zitierungen
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Mehrwertsteuer, Steuerperioden 2010-201441 Zitierungen
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32 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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