Art. 81 MWSTG

Grundsätze

1 Die Vorschriften des VwVG sind anwendbar. Artikel 2 Abs. 1 VwVG findet auf das Mehrwertsteuerverfahren keine Anwendung.
2 Die Behörden stellen den rechtserheblichen Sachverhalt von Amtes wegen fest.
3 Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Es ist unzulässig, Nachweise ausschliesslich vom Vorliegen bestimmter Beweismittel abhängig zu machen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Überwälzung der Mehrwertsteuer im privatrechtlichen und im öffentlich-rechtlichen Verhältnis (hier: Beleihung)
    · 31.01.2014 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zur Kognition des Bundesverwaltungsgerichts, wenn dieses einen mehrwertsteuerrechtlichen Einspracheentscheid der ESTV zu überprüfen hat, der auf der annäherungsweisen Ermittlung der Steuerfaktoren beruht
    · 27.11.2024 · 12 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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