Art. 81 MWSTG
Grundsätze
1 Die Vorschriften des VwVG sind anwendbar. Artikel 2 Abs. 1 VwVG findet auf das Mehrwertsteuerverfahren keine Anwendung.
2 Die Behörden stellen den rechtserheblichen Sachverhalt von Amtes wegen fest.
3 Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Es ist unzulässig, Nachweise ausschliesslich vom Vorliegen bestimmter Beweismittel abhängig zu machen.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Überwälzung der Mehrwertsteuer im privatrechtlichen und im öffentlich-rechtlichen Verhältnis (hier: Beleihung)28 Zitierungen
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2Zur Kognition des Bundesverwaltungsgerichts, wenn dieses einen mehrwertsteuerrechtlichen Einspracheentscheid der ESTV zu überprüfen hat, der auf der annäherungsweisen Ermittlung der Steuerfaktoren beruht12 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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45 Zitierungen
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42 Zitierungen
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33 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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