Art. 35 MWSTV

Voraussetzung für die Anerkennung als Erbringer oder Erbringerin einer Heilbehandlung

1 Ein Leistungserbringer oder eine Leistungserbringerin verfügt über eine Berufsausübungsbewilligung im Sinn von Artikel 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG, wenn er oder sie:
  1. a. im Besitz der nach kantonalem Recht erforderlichen Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung ist; oder b. zur Ausübung der Heilbehandlung nach der kantonalen Gesetzgebung zugelassen ist.
2 Als Angehörige von Heil- und Pflegeberufen im Sinn von Artikel 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG gelten namentlich:
  1. a. Ärzte und Ärztinnen;
  2. b. Zahnärzte und Zahnärztinnen;
  3. c. Zahnprothetiker und Zahnprothetikerinnen; cbis. Dentalhygieniker und Dentalhygienikerinnen;
  4. d. Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen; dbis. Psychologen und Psychologinnen;
  5. e. Chiropraktoren und Chiropraktorinnen;
  6. f. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen;
  7. g. Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen;
  8. h. Naturärzte, Naturärztinnen, Heilpraktiker, Heilpraktikerinnen, Naturheilpraktiker und Naturheilpraktikerinnen;
  9. i. Entbindungspfleger und Hebammen;
  10. j. Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen;
  11. k. medizinische Masseure und Masseurinnen;
  12. l. Logopäden und Logopädinnen;
  13. m. Ernährungsberater und Ernährungsberaterinnen;
  14. n. Podologen und Podologinnen;
  15. o. … p. Apotheker und Apothekerinnen;
  16. q. Optometristen und Optometristinnen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Steuerbare Heilbehandlungen im Bereich "Traditionelle Chinesische Medizin" (TCM)
    · 24.08.2023 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Übergangsrechtliche Behandlung von Abonnementsverträgen
    · 15.05.1997 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Mehrwertsteuer; Kundenbindungsprogramm; Abgabe von Treueprämien; Steuersatzberichtigung
    · 04.05.2010 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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