Art. 35 MWSTV
Voraussetzung für die Anerkennung als Erbringer oder Erbringerin einer Heilbehandlung
1 Ein Leistungserbringer oder eine Leistungserbringerin verfügt über eine Berufsausübungsbewilligung im Sinn von Artikel 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG, wenn er oder sie:
- a. im Besitz der nach kantonalem Recht erforderlichen Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung ist; oder b. zur Ausübung der Heilbehandlung nach der kantonalen Gesetzgebung zugelassen ist.
2 Als Angehörige von Heil- und Pflegeberufen im Sinn von Artikel 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG gelten namentlich:
- a. Ärzte und Ärztinnen;
- b. Zahnärzte und Zahnärztinnen;
- c. Zahnprothetiker und Zahnprothetikerinnen; cbis. Dentalhygieniker und Dentalhygienikerinnen;
- d. Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen; dbis. Psychologen und Psychologinnen;
- e. Chiropraktoren und Chiropraktorinnen;
- f. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen;
- g. Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen;
- h. Naturärzte, Naturärztinnen, Heilpraktiker, Heilpraktikerinnen, Naturheilpraktiker und Naturheilpraktikerinnen;
- i. Entbindungspfleger und Hebammen;
- j. Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen;
- k. medizinische Masseure und Masseurinnen;
- l. Logopäden und Logopädinnen;
- m. Ernährungsberater und Ernährungsberaterinnen;
- n. Podologen und Podologinnen;
- o. … p. Apotheker und Apothekerinnen;
- q. Optometristen und Optometristinnen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Steuerbare Heilbehandlungen im Bereich "Traditionelle Chinesische Medizin" (TCM)3 Zitierungen
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2Übergangsrechtliche Behandlung von Abonnementsverträgen3 Zitierungen
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3Mehrwertsteuer; Kundenbindungsprogramm; Abgabe von Treueprämien; Steuersatzberichtigung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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MWST (Steuerperiode 2014)17 Zitierungen
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14 Zitierungen
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10 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.